Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt, wenn der/die Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Sie dient zur Früherkennung von Gesundheits- und Berufsrisiken.

Bei Auszubildenden, die nach dem 1. Lehrjahr das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, findet eine 2. Untersuchung statt.

Untersuchungsumfang

  • Anamnese: Krankengeschichte, Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
  • Körperliche Untersuchung inklusive Seh- und Hörtest
  • Laboruntersuchung
  • Arbeitsplatzbezogenes Gespräch (u.a. zur Schadensverhütung)