Jugendarbeitsschutzuntersuchung
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird vor dem Ausbildungsbeginn durchgeführt, wenn der/die Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sie dient zur Früherkennung von Gesundheits- und Berufsrisiken.
Bei Auszubildenden, die nach dem 1. Lehrjahr das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, findet eine 2. Untersuchung statt.
Untersuchungsumfang
- Anamnese: Krankengeschichte, Impfstatus, familiäre Situation, seelische und körperliche Entwicklung
- Körperliche Untersuchung inklusive Seh- und Hörtest
- Laboruntersuchung
- Arbeitsplatzbezogenes Gespräch (u.a. zur Schadensverhütung)