Patientenverfügung

Patientenverfügungen dienen Ihnen dazu, mitzuteilen, was Sie an medizinischen Massnahmen wünschen oder ablehnen, falls Sie nicht mehr selber in der Lage sind, sich zu entscheiden oder Ihren Willen kundzutun.

Allzu leicht kann es passieren, dass eine Erkrankung eintritt, z. B. ein Schlaganfall, wodurch man sich nicht mehr äussern kann. Haben Sie Ihre Wünsche schriftlich dargelegt, können sich Ärztinnen und Ärzte im Bedarfsfall daran eindeutig orientieren.

Hierzu benötigen Sie ein formloses Schriftstück, das nicht  notariell beglaubigt werden muss. Viele Institutionen bieten Vordrucke und Formulierungshilfen, auf die Sie zurückgreifen können. Eine gute und rechtssichere Grundlage mit geeigneten Textbausteinen bietet Ihnen das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

Auf alle Fälle gilt: je präziser Ihre Wünsche formuliert sind, je genauer sie sich auf einen "Ernstfall" beziehen, je mehr Menschen von Ihrer Verfügung wissen und je öfters Sie mit Datum und Unterschrift die Äusserungen bestätigt haben, desto sicherer können Sie sein, dass nach Ihrer Patientenverfügung gehandelt wird.

Kommen Sie mit Ihren Fragen gerne zur Beratung.